Veranstaltungen, Tagungen und Gruppenbuchungen
Wildland GmbH
Am Moorberg 6
29323 Hornbostel/Aller
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung von Tagungen, Seminaren, Workshops, Meetings, Firmenveranstaltungen, Feiern und sonstigen Veranstaltungen im WildLand.
- Sie gelten insbesondere für die Überlassung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen sowie für damit verbundene Leistungen wie Tagungspauschalen, Speisen, Getränke, Übernachtungen, Veranstaltungstechnik und sonstige vereinbarte Leistungen.
- Vertragspartner des Kunden ist die Wildland GmbH, Am Moorberg 6, 29323 Hornbostel/Aller, nachfolgend „WildLand“ genannt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vor Abschluss des Vertrages ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Für sämtliche im Rahmen einer Tagung oder Veranstaltung gebuchten Hotelzimmer und Ferienhäuser gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hotelaufenthalte im Biohotel WildLand in ihrer jeweils gültigen Fassung. Dies gilt insbesondere für Regelungen zu Zimmerkategorien und verbindlich gebuchten Ausstattungsmerkmalen, Haustieren, Nutzung der Hotelräume, An- und Abreise, Nichtanreise sowie vorzeitiger Abreise.
- Bei Widersprüchen zwischen diesen Tagungs-AGB und den AGB für Hotelaufenthalte gehen für die Beherbergungsleistungen die AGB für Hotelaufenthalte vor. Für di
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des WildLand sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und die Bestätigung durch das WildLand oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande.
- Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzende schriftliche Vereinbarungen.
- Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung des WildLand.
- Vertragspartner auf Kundenseite ist die Person oder das Unternehmen, die bzw. das die Veranstaltung verbindlich beauftragt hat.
§ 3 Leistungen des WildLand
- Das WildLand erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen.
- Umfang und Inhalt der Veranstaltung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen.
- Bei Speisen und Getränken kann es aufgrund saisonaler Verfügbarkeit, Lieferengpässen oder anderen sachlichen Gründen zu Änderungen kommen. Das WildLand bietet in diesem Fall eine möglichst gleichwertige Alternative an.
- Das WildLand ist berechtigt, einzelne Leistungen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern dies aus sachlichem Grund erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
- Leistungen externer Anbieter werden, soweit sie Bestandteil des Vertrages sind, nach Maßgabe der jeweiligen Bedingungen des externen Anbieters erbracht.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
- Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise einschließlich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften weitergegeben.
- Das WildLand ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann das WildLand eine Vorauszahlung von 25 % der vereinbarten Auftragssumme verlangen. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig.
- Bei größeren Veranstaltungen, exklusiven Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit erheblichen Vorleistungen kann das WildLand eine höhere Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vereinbaren.
- Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden.
§ 5 Teilnehmerzahl
- Die bei Vertragsschluss vereinbarte Teilnehmerzahl bildet die Grundlage für die Kalkulation und Planung der Veranstaltung.
- Die endgültige Teilnehmerzahl ist dem WildLand spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mitzuteilen.
- Diese Teilnehmerzahl bildet die verbindliche Abrechnungsgrundlage für personenbezogene Leistungen, insbesondere Tagungspauschalen, Speisen und Getränke.
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl von bis zu 10 % gegenüber der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl wird berücksichtigt, sofern sie spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird.
- Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % kann das WildLand die vereinbarten Leistungen und Preise angemessen anpassen.
- Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl innerhalb von 10 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn ist das WildLand berechtigt, mindestens 90 % der zuletzt verbindlich vereinbarten Teilnehmerzahl als Abrechnungsgrundlage für Tagungspauschalen, Speisen und sonstige personenbezogene Leistungen zugrunde zu legen.
- Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist dem WildLand möglichst frühzeitig mitzuteilen und bedarf der Zustimmung des WildLand. Zusätzliche Teilnehmer werden zu den vereinbarten bzw. zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Preisen berechnet.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem WildLand durch die Reduzierung der Teilnehmerzahl kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Stornierung
- Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim WildLand.
- Für die Stornierung gelten die nachfolgenden Regelungen, sofern im individuellen Angebot oder Vertrag keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden.
- Bei einer Stornierung werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwertung der stornierten Leistungen angemessen angerechnet.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem WildLand kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Dem WildLand bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
§ 7 Stornierung von Tagungen und Veranstaltungen
7.1 Veranstaltungen bis einschließlich 8 Teilnehmer
Für Veranstaltungen bis einschließlich 8 Teilnehmer gelten folgende Stornierungskosten:
Zeitpunkt der Stornierung | Stornierungskosten |
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn | kostenfrei |
29–22 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 25 % |
21–15 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 50 % |
14–8 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 75 % |
7–1 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 90 % |
am Veranstaltungstag bzw. bei Nichtdurchführung | 100 % |
7.2 Veranstaltungen ab 9 Teilnehmern
Für Veranstaltungen ab 9 Teilnehmern gelten folgende Stornierungskosten:
Zeitpunkt der Stornierung | Stornierungskosten |
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn | kostenfrei |
59–43 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 25 % |
42–29 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 50 % |
28–15 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 75 % |
14–8 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 90 % |
7–1 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 95 % |
am Veranstaltungstag bzw. bei Nichtdurchführung | 100 % |
- Für mehrtägige Veranstaltungen ist für die Berechnung der Stornierungsfristen der erste Veranstaltungstag maßgeblich.
- Die Stornierungskosten beziehen sich auf die vertraglich vereinbarten Leistungen, soweit im individuellen Angebot oder Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
- Bei der Berechnung werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwertung angemessen angerechnet.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem WildLand kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Dem WildLand bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
§ 8 Terminverschiebung
- Die Verschiebung einer gebuchten Tagung, Veranstaltung oder eines Seminars auf einen anderen Termin gilt grundsätzlich als Stornierung des ursprünglich vereinbarten Termins und als neue Buchung.
- Für den ursprünglich vereinbarten Termin gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Verschiebungswunsches maßgeblichen Stornierungsbedingungen gemäß § 7.
- Ein Anspruch auf eine kostenfreie Verschiebung besteht nicht.
- Eine Verschiebung ist ausschließlich nach Verfügbarkeit möglich. Das WildLand ist nicht verpflichtet, den ursprünglich vereinbarten Preis, die ursprünglich vereinbarten Konditionen, Räume oder sonstigen Leistungen auf den neuen Termin zu übertragen.
- Für den neuen Veranstaltungstermin gelten die zum Zeitpunkt der Neubuchung angebotenen Preise und Konditionen. Diese können insbesondere aufgrund von Saison, Auslastung, Teilnehmerzahl oder verändertem Leistungsumfang abweichen.
- Das WildLand kann aus Kulanz einer kostenfreien oder kostenreduzierten Verschiebung zustimmen, wenn der neue Termin verfügbar ist und die Verschiebung für das WildLand wirtschaftlich zumutbar ist. Ein Anspruch auf eine solche Kulanzregelung besteht nicht.
- Bereits entstandene oder aufgrund der kurzfristigen Verschiebung nicht vermeidbare Kosten können bei der Berechnung berücksichtigt werden.
- Eine erneute Verschiebung eines bereits verschobenen Termins wird erneut nach diesen Bestimmungen behandelt.
§ 9 Tagungspauschalen
- Für vereinbarte Tagungspauschalen gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 7, sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Leistungen und der nach § 5 maßgeblichen Teilnehmerzahl.
- Bei einer Stornierung werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwertung angemessen angerechnet.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem WildLand kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Übernachtungen im Rahmen einer Tagung
- Für sämtliche im Rahmen einer Tagung oder Veranstaltung gebuchten Hotelzimmer und Ferienhäuser gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hotelaufenthalte im Biohotel WildLand in ihrer jeweils gültigen Fassung.
- Dies gilt insbesondere für Regelungen zu:
- Zimmerkategorien,
- verbindlich gebuchten Ausstattungsmerkmalen,
- zertifizierter Barrierefreiheit,
- Terrassen,
- Saunen,
- überlangen Betten,
- Haustieren,
- Nutzung der Hotelzimmer und Ferienhäuser,
- An- und Abreise,
- Nichtanreise,
- vorzeitiger Abreise und
- sonstigen unmittelbar die Beherbergungsleistung betreffenden Regelungen.
- Insbesondere gilt die Regelung der Hotel-AGB, wonach Haustiere ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Hotelzimmern und Ferienhäusern gestattet sind. Für nicht dafür vorgesehene Zimmer gelten die dort geregelten Reinigungskosten- und Servicepauschalen.
- Eine Terminverschiebung der gesamten Veranstaltung gilt auch hinsichtlich der damit verbundenen Übernachtungen grundsätzlich als Stornierung des ursprünglichen Aufenthalts und als neue Buchung. Die hierfür geltenden Bestimmungen ergeben sich aus diesen Tagungs-AGB und den ergänzend geltenden Hotel-AGB.
- Abweichende Regelungen zu Übernachtungen können im individuellen Veranstaltungsvertrag vereinbart werden.
§ 11 Exklusive Veranstaltungen und Hotel-Exklusivbuchungen
- Für Veranstaltungen, bei denen das Hotel oder wesentliche Teile des Hotels exklusiv für den Kunden reserviert werden, gelten grundsätzlich die im individuellen Vertrag vereinbarten besonderen Stornierungsbedingungen.
- Sofern keine individuellen Bedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Stornierungskosten:
Zeitpunkt der Stornierung | Stornierungskosten |
bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 20 % |
179–90 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 40 % |
89–60 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 50 % |
59–30 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 70 % |
29–14 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 85 % |
13–1 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 90 % |
am Veranstaltungstag bzw. bei Nichtdurchführung | 100 % |
- Bei der Berechnung werden ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Verwertung der gebuchten Leistungen angemessen angerechnet.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Dem WildLand bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
- Für individuell kalkulierte Exklusivveranstaltungen kann im Einzelvertrag eine abweichende Stornierungsregelung vereinbart werden.
§ 12 Catering und externe Leistungen
- Für individuell bestelltes Catering, Sonderleistungen und Leistungen externer Anbieter können besondere Stornierungsbedingungen vereinbart werden.
- Werden externe Leistungen im Auftrag des Kunden gebucht, können die vom jeweiligen Anbieter berechneten und dem WildLand tatsächlich entstehenden Stornokosten an den Kunden weitergegeben werden.
- Das WildLand informiert den Kunden über erkennbare Stornokosten externer Anbieter.
- Bereits entstandene, nicht stornierbare Kosten externer Dienstleister sind vom Kunden zu ersetzen, soweit sie vom Kunden veranlasst wurden und dem WildLand nicht anderweitig erstattet werden.
§ 13 Änderung der Veranstaltungszeit
- Die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten sind verbindlich.
- Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des WildLand.
- Bei einer vom Kunden verursachten Verlängerung der Veranstaltungszeit kann das WildLand zusätzliche Raum-, Personal-, Technik- und sonstige Kosten berechnen.
- Dies gilt auch für zusätzliche Leistungen, die aufgrund einer zeitlichen Verschiebung erforderlich werden.
§ 14 Mitgebrachte Gegenstände und Ausstattung
- Mitgebrachte Gegenstände, technische Geräte, Ausstellungsstücke, Dekorationen und sonstige Materialien befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen.
- Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und sichere Aufstellung verantwortlich.
- Die Anbringung von Gegenständen an Wänden, Decken, Böden oder sonstigen Gebäudeteilen bedarf der vorherigen Zustimmung des WildLand.
- Der Kunde hat nach Ende der Veranstaltung sämtliche mitgebrachten Gegenstände unverzüglich zu entfernen.
- Das WildLand kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden entfernen und einlagern.
§ 15 Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer, Gäste, Beauftragte oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.
- Das WildLand kann bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen.
- Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Anforderungen verantwortlich, soweit diese seinen Veranstaltungsbereich betreffen.
§ 16 Rücktritt des WildLand
Das WildLand kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn
- höhere Gewalt oder andere vom WildLand nicht zu vertretende Umstände die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen,
- wesentliche Angaben des Kunden unrichtig sind,
- der Kunde den vereinbarten Zweck der Veranstaltung wesentlich verändert,
- begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des WildLand erheblich gefährdet,
- der Veranstaltungszweck rechtswidrig ist,
- eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet wurde,
- die Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorgaben nicht durchgeführt werden darf.
Soweit das WildLand den Rücktritt nicht zu vertreten hat, bestehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 17 Haftung des WildLand
- Das WildLand haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des WildLand, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das WildLand nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
§ 18 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung des WildLand.
§ 19 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Wildland GmbH.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz der Wildland GmbH.
- Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.